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Wie oft müssen Mieter streichen

Wie oft müssen Mieter streichen?

Bezüglich der Thematik, wie oft Mieter die Wohnung renovieren bzw. streichen müssen, herrscht zumeist Ratlosigkeit. Selbst wenn bestimmte Klauseln im Mietvertrag vorhanden sind, so können diese u.a. keine Gültigkeit besitzen. Wann und wie oft Mieter die jeweiligen Zimmer eines Mietobjekts streichen müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Wie oft müssen Mieter streichen

Die Auffassung des Bundesgerichtshofs

Etwaige, in Mietverträgen vorhandene Klauseln dürfen laut dem BGH gewisse Fristen beinhalten. Hier gelten zeitlich gesehen die nachfolgenden Richtlinien:


  1. Räumlichkeiten, wie Küche und Badezimmer erhalten alle drei Jahre einen neuen Anstrich

  2. Wohnräumlichkeiten und Schlafzimmer sowie Flurbereiche und Toiletten gehören in fünfjährigen Abständen gestrichen.

  3. Räume, die nicht zu den sog. Nebenräumlichkeiten gehören, müssen in einem Zeitabstand von sieben Jahren gestrichen werden.

Eine Forderung zur Durchführung dieser Arbeiten kann der Vermieter durchsetzen, sofern der Vertrag über das Mietverhältnis entsprechende Passagen enthält, die auf vom Mieter umzusetzende „Schönheitsreparaturen“ verweist.

Eingeschränkte Gültigkeit der Fristsetzungen

Allerdings gibt es auch hier bestimmte Einschränkungen, die zu berücksichtigen sind. Ein gewisses Maß an Flexibilität ist dem Mieter unter Umständen einzuräumen. Das bedeutet konkret, dass Fristsetzungen gegenüber dem Mieter stets den aktuellen Zustand der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen müssen. Anderweitig lautende Regelungen sind demnach nicht gültig.

Zusätzliche Passagen, die durch „immer“ oder „stets“ ergänzt werden, sind nach dem BGH, in Anlehnung an das Aktenzeichen VIII ZR 361/03; 178/05 sowie 152/05 unwirksam. Demnach hat der Mieter keine Renovierungsarbeiten in diese Richtung hin zu tätigen.

Gegenteiliges gilt allerdings durch sogenannte abgeschwächte Ergänzungen im Mietvertrag. Exemplarisch sind hier die Ergänzungsformulierungen, wie „grundsätzlich“ oder „allgemein“ anzuführen. Hier kann die Wirksamkeit einer solchen im Mietvertrag festgehaltenen Klausel durchaus ihre Gültigkeit besitzen.

Um Unsicherheiten in rechtlicher Hinsicht zu beseitigen bzw. zu klären, empfiehlt es sich, grundsätzlich eine Auskunft bei einem Anwalt für Mietrecht einzuholen. Alternativ kann auch der Mieterverein entsprechende Auskünfte geben. Zumeist sind die vertraglichen Regelungen nicht immer als eindeutig anzusehen. Die Frage Wie oft müssen Mieter streichen? ist demnach nicht immer eindeutig zu beantworten. Die Einholung einer Auskunft kann sich vor dem Auszug kann sich folglich als lohnenswert herausstellen.

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