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Vorübergehendes Halteverbot

Ein vorübergehendes Halteverbot bei einem Umzug –
Wie und wo beantragen?

Die meisten Menschen, die einen Umzug planen, kennen die Situation, die für ein vorübergehendes Halteverbot kennzeichnend ist. Sie wohnen nämlich zumeist in einer Stadt mit wenigen Parkmöglichkeiten und möchten Ihren Umzug in Eigenregie durchführen. Ein vorübergehendes Halterverbot kann hier die ideale Lösung sein, um den Umzug ohne Stress zu überstehen.

Aber auch wenn der Transporter oder 7,5 Tonner LKW am alten Wohnort ohne Probleme beim Einladen am Straßenrand geparkt werden kann, so treffen Umzügler gegebenenfalls am neuen Wohnsitz auf das Problem der nicht vorhandenen Entladezone. Deshalb empfiehlt sich, ein vorübergehendes Halteverbot zu beantragen. Nur so kann das Ent- und Beladen am Umzugstag ohne unerwartete Vorkommnisse erfolgen. Oder möchten Sie Ihren Umzugshelfern zumuten, die Umzugskisten mehrere hundert Meter in die neuen Räumlichkeiten zu tragen. Sicher nicht. Deshalb ist ein vorübergehendes Halteverbot durchaus als sinnvoll anzusehen.

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Vorübergehendes Halteverbot – So geht’s!

Um ein vorübergehendes Haltverbot genehmigt zu bekommen, müssen Sie sich an die Gemeinde vor Ort wenden. Ein vorübergehendes Halteverbot ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie in einer Großstadt wohnen, in denen Sie mit viel befahrenen Straßen ohne entsprechende Parkmöglichkeiten konfrontiert sind. Dies gilt insbesondere für Städte, wie Hamburg, Berlin, Köln, Stuttgart und München. Aber auch in Städten, wie beispielsweise Paderborn und Kiel, kann ein vorübergehendes Halteverbot Sinn ergeben.

Die Kosten für ein vorübergehendes Halteverbot

In der Regel bewegen sich die Kosten in einen preislich angemessenen Rahmen. Ein vorübergehendes Halteverbot wirkt auch präventiv in Bezug auf etwaigen Ärger mit neuen Nachbarn. Durch ein vorübergehendes Halteverbot wird Ihnen ein Entladen am neuen Wohnsitz ohne größere Einschränkungen ermöglicht. Dies ist sowohl für Sie und Ihre Helfer angenehm, als auch für die nachbarschaftliche Umgebung. Denn ein bei der Gemeinde oder Stadt beantragtes, vorübergehendes Halteverbot ist, nach der entsprechenden Genehmigung, rechtlich in jedem Fall konform.

Ein vorübergehendes Halteverbot als Alleinlösung?

Sicherlich ist ein vorübergehendes Halteverbot eine Lösung. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, wie Sie Ihren Umzug auch ohne Beantragung eines Halteverbots durchführen. Hierzu gehören die nachfolgenden Möglichkeiten:

  • Höflich die neuen oder bisherigen Nachbarn darum bitten, die Parkbuhten unmittelbar vor der Haustür freizuhalten.
  • Den Transporter oder LKW einfach auf der Straße parken? Ein No-Go! Diese Lösung sorgt garantiert für nicht gerade unerheblichen Ärger. Sogar rechtliche Weiterungen können drohen.
  • Daher sollten Sie evtl. mit einer Umzugsfirma umziehen, die für Sie die Aufgabe der Beantragung für ein vorübergehendes Halteverbot vornimmt oder bei einem Umzug in Eigenregie, selbst die Gemeinde aufsuchen und selbiges beantragen.
  • Die beste Lösung heißt daher immer noch: Vorübergehendes Halteverbot.

Vorübergehendes Halteverbot – Schritt für Schritt

Ein vorübergehendes Halteverbot ist nicht nur auf einen Umzug beschränkt. Ein vorübergehendes Halteverbot eignet sich auch dann, wenn Sie Möbel zu transportieren haben oder sonstige Arbeiten am Haus von außen her planen und beispielsweise Handwerker einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe benötigen.

Hierzu sollten Sie sich bei einer etwaigen Beantragung an Ihre Gemeinde wenden. Hierbei handelt es sich um die Abteilung, die auch für den Straßenverkehr zuständig ist. Eine solche Behörde gibt es in jeder Stadt. Bei Großstädten gibt es diese staatlichen Stellen in den jeweiligen Bezirksbereichen der Stadt.

Nach entsprechender Genehmigung, dürfen die Örtlichkeiten durch Aufstellen entsprechender Markierungen gekennzeichnet werden. Hierzu wird lediglich ein Antrag beim Verkehrsordnungsamt ausgefüllt und eingereicht. Berechtigt hierzu sind Sie als Privatperson, aber auch Unternehmen, die für Sie die Aufgabe übernehmen. Ein vorübergehendes Halteverbot kann demnach auch, wie oben bereits erwähnt, durch eine Umzugsfirma beantragt werden. Dies entweder auf dem postalischen Weg oder per Fax. Entsprechende Formulare erhalten Sie bei den Behörde auf Anfrage.

Das Formular verlangt lediglich die Angabe von Informationen. Es geht darum, für welches Vorhaben ein vorübergehendes Halteverbot benötigt wird, wie lange es aufrecht erhalten werden soll, in welcher Straße die Aufstellung erfolgt, wie groß der Bereich ist und um was für ein Kraftfahrzeug es sich handelt.

Vorübergehendes Halteverbot – Die Kosten bzw. der Preis

Natürlich hängt die Höhe des Preises für ein vorübergehendes Halteverbot von den Bemessungsgrenzen der jeweiligen Stadt ab. Hier spielt natüürlich auch der Zeitraum eine ganz wesentliche Rolle. Zumeist ist ein vorübergehendes Halteverbot jedoch schon ab 12,00 Euro sozusagen erhältlich.

In dieser Gebühr ist die Beschilderung allerdings noch nicht enthalten. Diese müssen selbst aufgestellt werden. Hier gibt es natürlich entsprechende Unternehmen, die Ihnen für einen solchen Aufstellservice zur Verfügung stehen. Eine kleine Online-Recherche hilft Ihnen dabei, die entsprechenden Anbieter ausfindig zu machen. Danach ist Ihr vorübergehendes Halteverbot endlich eingerichtet.


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