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Umziehen in der Corona-Krise: So sieht die Lage in Deutschland aus!


Umziehen in der Corona-Krise: So sieht die Lage in Deutschland aus!

Umziehen in der Corona-Krise: So sieht die Lage in Deutschland aus!

*** UPDATE VOM 24.03.2020 – 18:47 Uhr ***

Folgende Beiträge empfehlen wir derzeit zum Thema Coronavirus und Umzug:

  1. „Trotz Corona: Umziehen in Essen weiter erlaubt“ von Radio Essen
  2. „Kampf gegen Coronavirus: Umzüge mit helfenden Freunden nicht mehr erlaubt“ von rbb24
  3. „Darf ich trotz Corona umziehen?“ von Presseportal.de

 

*** UPDATE VOM 22.03.2020 – 18:00 Uhr ***

Bund und Länder haben sich in Leitlinien bzw. Regelungen auf ein Kontaktverbot geeinigt, um die Verbreitung des Corona-Virus weiter einzugrenzen. Dieses Kontaktverbot gilt für mehr als zwei Menschen. Nicht darunter zählt der Kontakt mit Familienmitglieder und alle Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ferner müssen Restaurants und Dienstleister, wie z.B. Friseure und Kosmetikstudios schließen. „Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause“ sind davon ausgeschlossen. Damit wird das öffentliche Leben weiter eingeschränkt. Zudem gelten u.a. auch Ausgangssperren in einzelnen Bundesländern.

Die einzelnen Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Bekämpfung des Corona-Virus nebst Stellungnahme der Kanzlerin finden Sie hier. Zudem werden die Maßnahmen aller Bundesländer hier in einer Übersicht aufgezeigt.

 

*** UPDATE VOM 21.03.2020 ***

Lesen Sie auch den Artikel: „Staatskanzleichef: Umzüge möglichst verschieben

***

 

Der geplante Umzug in Krisenzeiten stellt viele Menschen vor eine Herausforderung. Ist ein Umzug während der Ausgangssperre erlaubt oder verboten? Aufgrund der sich stetig ändernden Nachrichtenlage sind viele Menschen, die ihren Umzug planen stark verunsichert. Hier auf www.guenstig-umzugskartons-kaufen.de erhalten Sie detaillierte Informationen zum Umzug in der Corona-Krise.

Muss ich meinen Umzug wegen COVID-19 absagen?

Nach aktuellen Informationen ist von einem Umzug abzuraten. Die Corona-Krise hat derzeit Einfluss auf das gesamte öffentliche Leben. Ein Umzug unter solchen Bedingungen ist nur sehr schwer zu realisieren und birgt gesundheitliche Gefahren für alle Beteiligten bzw. für Mitmenschen. Hier gelten die Empfehlungen von Bund und Länder, wie z.B. in Bezug auf das Social Distancing wegen der Infektionsgefahr. Informationen, wie sich die Corona-Krise in Bayern auf einen Umzug auswirkt, erhalten Sie u.a. hier .

Ist ein Umzug wegen dem Corona-Virus bzw. COVID-19 verboten?

Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind in den Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt. Gemeint sind hier natürlich die Ausgangssperren der jeweiligen Bundesländer. Individuelle Regelungen können natürlich dazu führen, dass ein Umzug deutlich eingeschränkt bzw. unmöglich wird. Mehr zum Thema Ausgangsbeschränkung in Bayern und Umzug können Sie ebenfalls hier nachlesen.

Das, was in letzter Zeit öfters im Zusammenhang der Ausgangssperre erwähnt wird, ist der sogenannte „wichtige Grund“. Klar ist, dass Einkaufen, der Weg zur Arbeit mit Nachweis, aber u.a. auch der Weg zum Arzt als „wichtiger Grund“ gilt. Doch gilt dies auch für einen Umzug? Dies ist wohl nicht der Fall, da sogar auf manchen Seiten von einer Ausnahmebewilligung für einen Umzug die Rede ist.

Doch wie sieht der Umgang mit Umzugshelfern aus? Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern während eines Umzugs kann schwierig werden. Aber auch die Frage, ob Umzugshelfer überhaupt bei einem Umzug eingesetzt werden dürfen, ist problematisch zu sehen. Gerade von privaten Umzugshelfern wird abgeraten (mehr dazu hier).

Dürfen Speditionen und Umzugsunternehmen in Krisenzeiten arbeiten?

Selbst Mitarbeiter von Speditionsunternehmen lieferten nach unserer Erfahrung noch bis Freitag, 20.03.2020 Waren, wie Kühlschränke aus. Diese wurden allerdings nur abgestellt und nicht mehr aufgebaut, um Infektionen mit dem Corona-Virus vorzubeugen.

Bei einem Umzug in der Corona-Krise wird dies nicht anders aussehen. Im Gegenteil. Der Transport von Möbeln, Umzugskartons und sonstigen Hausrat stellt sich in Krisenzeiten als sehr problematisch heraus.

Zudem können Menschen, auch Umzugshelfer bzw. Mitarbeiter von Umzugsunternehmen bei einer etwaigen Infizierung unter Quarantäne gestellt werden. Dadurch können Termine für die Durchführung eines Umzugs evtl. nicht mehr eingehalten werden.

Es empfiehlt sich, die Umzugsunternehmen persönlich zu kontaktieren und die Regelungen von Landesregierungen sowie des Bundes im Blick zu behalten.

Corona-Virus COVID-19: Was gibt es bei einem Umzug zu beachten?

  • Mindestabstand zu anderen Menschen
  • Vermeidung größerer Gruppenansammlungen

Diese beiden Punkte sollten unbedingt eingehalten werden. Was bedeutet das für den Umzug in Corona-Krisenzeiten?

Das kann unter Umständen bedeuten, dass die Anzahl der Personen, die an einem Umzug teilnehmen auf ein Minimum reduziert werden sollten. Dies gilt für die Personen selbst, die am Umzug beteiligt sind, wie z.B. Eigentümer oder Mieter, aber natürlich auch für die Anzahl der Umzugshelfer.

Gleichzeitig kann da auch bedeuten, dass bestimmte Möbelstücke nicht transportiert werden können, da der Mindestabstand der Umzugshelfer nicht gewährleistet werden kann. Hier geht die Gesundheit natürlich vor. Denkbar ist auch, dass Umzugshelfer auf mehrere Fahrzeuge aufgeteilt werden. Dies gilt gerade für Umzugsunternehmen, die ja zusätzlich eine arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für ihre Mitarbeiter innehaben.

Ganz gleich, wie lange Sie Ihren Umzug geplant haben. Im Ernstfall sollten Sie abwägen und Alternativen ausloten. Dies gilt insbesondere, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus stehen und andere Personen infiziert werden könnten. Hier kann ein Umzug unter Umständen aufgrund von Quarantäne nicht mehr durchgeführt werden. Auch der Ausschluss der Beteiligten vom Umzug selbst kann wegen dem COVID-19 bzw. dem Corona-Virus möglich sein.

Umzug wegen Corona-Virus abgesagt: Wer trägt die Kosten?

Hier handelt es sich um eine rechtliche Frage. Zu unterscheiden ist hier, wer den Umzugstermin absagt – das Umzugsunternehmen bzw. die Spedition oder Sie als Auftraggeber des Umzugs.

Ähnlich wie bei anderen Dienstleistungen, stehen hier Stornierungen, Verschiebungen, Schadensersatzleistungen für die Absage oder aber auch zusätzliche Kosten, wie z.B. die Kosten für eine Zwischenlagerung im Raum.

Sinnvoll ist es, immer zuerst in die vertraglichen Regelungen zu schauen oder das Gespräch mit dem Umzugsunternehmen zu suchen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Gerade in Corona-Krisenzeiten ist dies besonders wichtig.

Möglicherweise haben Sie als Auftraggeber nichts zu befürchten und können – je nachdem wie der Vertrag mit dem Umzugsunternehmen ausgestaltet ist – den Umzug kurzfristig oder unter Einhaltung einer bestimmten Frist absagen.

Corona-Virus: Wie hoch ist das Ansteckungsrisiko bei einem Umzug?

Laut Medien und den Experten des Robert-Koch-Instituts ist das Ansteckungsrisiko stark ausgeprägt. Nicht umsonst wird empfohlen einen Mindestabstand zu anderen Personen sowie bestimmte Vorgaben in Bezug auf die Hygiene einzuhalten.

Grundsätzlich kann das Corona-Virus über Gegenstände übertragen werden. Gerade Oberflächen, wo sich das Corona-Virus hartnäckig und länger festsetzt, können als Infizierungsträger dienen. Die Schwierigkeit besteht natürlich darin, während einem Umzug die Oberflächen stets rein zu halten oder stetig zu desinfizieren. Das ist eine schwierige, wenn nicht sogar eine unmögliche Aufgabe und man sollte sich überlegen, ob es nicht vielleicht doch sinnvoll ist, den Umzug in der Corona-Krise gänzlich zu verschieben. Dies gilt insbesondere für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, z.B. bei Vorerkrankungen.

Mietverträge in der Corona-Krise: Auto und Immobilie

Auch hier gilt, dass Sie den Vertrag zur Anmietung eines Transportfahrzeugs für Ihren Umzug genau lesen sollten, um von etwaigen Stornierungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Nicht immer sind diese Formulierungen eindeutig. Und nicht immer ist eine kostenlose Stornierung ausgeschlossen. Hier sowie in den vorher genannten Punkten sollten Sie sich immer einen anwaltlichen Rat einholen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Gerade bei der Anmietung einer neuen und der Kündigung der alten Wohnung kann es in der Corona-Krise zu Problemen kommen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Umzug nicht – wie geplant – stattfinden kann. Dann können schnell einmal Schadensersatzansprüche vom alten Vermieter geltend gemacht werden, wenn Sie die Wohnung nicht pünktlich räumen, wie diese Beispiele zeigen.

Auch der Einzugstermin in eine neue Wohnung kann sich dadurch nach hinten verschieben. Auch hier gilt in erster Linie, dass Sie immer zuerst das persönliche Gespräch suchen sollten, um eine möglichst einvernehmliche, gemeinsame Lösung zu finden. Ein Anwalt kann ebenfalls zu Rate gezogen werden. Nur dieser kann die individuelle rechtliche Lage einschätzen.

Fazit zum Umzug in Corona-Krisenzeiten

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Corona-Krise und die damit verbundenen Fragen zu einem Umzug nicht immer eindeutig auf den ersten Blick beantworten lassen. Feststeht allerdings, dass die Gesundheit aller Bürger auch in Corona-Krisenzeiten immer oberste Priorität haben sollte, was gegen die Durchführung eines Umzugs spricht.


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Kommentare


Muschter Gert 22. März 2020 um 10:08

wir wollen am 04. 04. von Zirndorf ( Bayern ) nach Gera umziehen.
Wie sollen wir uns verhalten und ist es überhaupt möglich

Antworten

Umzugskartons günstig – Redaktion 22. März 2020 um 13:00

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen: https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/

Unter dem Punkt: „Darf ich einen Umzug durchführen? Mein Mietvertrag wechselt am 1. April.“ im FAQ.

Antworten

Horst Lindner 22. März 2020 um 19:24

Hallo,
uns wurde unsere Wohnung zum 30.06.2020 wegen Eigenbedarf gekündigt. Darf ich wenn ich eine neue Wohnung gefunden habe den Umzug wegen Corona tätigen?
MfG

Antworten

guenstig-umzugskartons-kaufen 24. März 2020 um 18:41

Vielleicht hilft Ihnen der Artikel auf rbb24 weiter: Kampf gegen Coronavirus – Berliner Polizei informiert: Umzüge mit helfenden Freunden nicht mehr erlaubt und der Artikel „Darf ich trotz Corona umziehen? auf den Seiten des Presseportals.

Antworten

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