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Stromanbieter kündigen bei Umzug

Stromanbieter kündigen bei einem Umzug

Stromanbieter kündigen Umzug Umziehen
Wer umzieht, der beschäftigt sich in erster Linie mit dem Packen der Umzugskisten. Erst später fällt vielen ein, dass sie rechtzeitig ihren Stromanbieter kündigen hätten sollen. Vorliegend soll darauf eingegangen werden, was es bei einem Ortswechsel gerade in Bezug auf das Thema Strom zu berücksichtigen gibt und welche Fragen häufig in der Praxis auftauchen, wenn die Kündigung beim Stromanbieter bevorsteht.

Was gilt bei einem Umzug, wenn ich den Stromanbieter kündigen möchte?

Je nachdem, ob Sie sich Ihren Strom von einem der Grundversorger oder durch einen Vertrag eines anderen Stromanbieters beziehen – kann die Frist hin zur Kündigung wesentlich variieren. Wenn Sie bei dem Grundversorger bzw. dem derzeitigen Stromanbieter kündigen möchten, besteht eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Diese gilt es unbedingt einzuhalten. Besteht jedoch ein Vertrag, der nicht mit dem Grundversorger abgeschlossen wurde, ergibt sich eine abweichende Konstellation. Denn die alternativen Stromanbieter weisen grundsätzlich die Kündigungsbedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch als sogenannte AGBs bekannt, aus.

Hier ist zumeist eine entsprechende Umzugsklausel niedergelegt. Diese steht dann im engen Zusammenhang mit dem Sonderkündigungsrecht beim Stromanbieter. Auch sonstige Bedingungen für einen etwaigen Umzug sowie der damit u.U. verbundenen Kündigung werden in den AGB aufgeführt. Eine Kündigung des Stromanbieters bei Umzug ist demnach durchaus gegeben, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Den Stromanbieter kündigen können Sie in dieser Konstellation selbst.
Bedenken sollten Sie als Kunde jedoch, dass ein Umzug nicht zwangsläufig als Begründung für einen Wechsel des Stromanbieters herangezogen werden kann. Auch hier gibt es gewisse Fallstricke. Ein solcher liegt in der Regel dann vor, wenn der Umzug innerhalb des Einzugsgebietes vorgenommen wird. Sodann kann der Netzbetreiber darauf bestehen, dass Sie als Kunde den sich aus dem Bereitstellungsvertrag ergebenen Verpflichtungen nachkommen. Bis zum Ende des Vertrags erhält der Kunde dann den Strom weiterhin vom derzeitigen Stromanbieter – ganz gleich, ob ihm diese Tatsache stört.
Im Gegensatz dazu gibt es hinsichtlich eines Umzugs in ein Gebiet, welches außerhalb des Stromanbieters liegt, regelmäßig keine Probleme. Hier ist die Auflösung der vertraglichen Basis ohne größere Bedingungen gegeben. Die Differenzierung zwischen Wohnsitzen, die netzgebunden oder nicht dem Anbieternetz zugehörig sind, kommt dem Kunden sozusagen zugute.

Kann ich auch aus anderen Gründen den Stromanbieter kündigen?

Nehmen wir einmal an, dass Sie mit Ihrer Familie jährlich einen Stromverbrauch von knapp 3.800 Kilowattstunden vorzuweisen haben. Nach einem Vergleich stellt sich heraus, dass Sie jährlich ungefähr 150 bis 250 Euro an Stromkosten einsparen können. Dies natürlich in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Stromanbieters. Das würde konkret bedeuten, dass Sie beispielweise statt 1.198 nur noch 963 Euro bezahlen würden. Die Einsparung würde dann knapp 200 Euro betragen. Diese 200 Euro könnten Sie dann mit Ihrer Familie für Ausflüge in einen Freizeitpark investieren oder für eine mögliche Vorsorge im Alter.
Hand aufs Herz – zumeist liegt die Tatsache, dass rund 25 % der Haushalte hierzulande mehr Stromkosten bezahlen ausschließlich in dem Punkt begründet, dass man sich mit einem Preisvergleich der Stromanbieter nicht auseinandersetzen möchte. Dabei ist diese Angelegenheit zumeist in wenigen Minuten erledigt. Entsprechende Vergleichsportale unterstützen einen dabei, den passenden und preisgünstigsten Tarif nach einem Umzug herauszufinden, so dass Sie den Stromanbieter kündigen können.
Jedenfalls ist es so, dass Sie als Kunde grundsätzlich immer dann kündigen können, wenn Sie von Ihrem Stromanbieter darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass dieser die zu zahlenden Bereitstellungskosten erhöht. Sodann können Sie sich auf das Recht zur Kündigung im Sonderfall berufen. Hier ist dann ein zeitnahes Handeln erforderlich. Denn den Stromanbieter kündigen können Sie nur innerhalb der Frist von 14 Tagen. Verpassen Sie diesen Zeitpunkt, verlängert sich der Vertrag mit dem Stromanbieter um weitere 365 Tage. Dann bleibt Ihr Sparschwein leer.

Ich möchte innerhalb des Einzugsgebietes umziehen und plane meinen Stromanbieter nicht zu kündigen. Wie gehe ich vor?

Zunächst einmal empfiehlt es sich, noch einmal den bisherigen Stromanbieter zu kontaktieren und zu hinterfragen, ob der gewählte Tarif beibehalten werden kann. Dies sollte mehrere Wochen vor dem Umzug geschehen. In der Praxis haben sich acht Wochen als angemessener Zeitraum herausgestellt. Sie sind dann auf der sicheren Seite in Bezug auf die lückenlose Bereitstellung des Stroms durch Ihren Anbieter. Lediglich die Mitteilung der neuen Adressdaten ist hierzu notwendig.

Und wenn ich den Stromanbieter kündigen möchte und einen Neuvertrag mit einem anderen Stromanbieter bei einem Umzug abschließen will?

Dann wird empfohlen, erst einmal einen Vergleich der diversen Stromanbieter vorzunehmen. Dies ist relativ einfach. Das einzige, was Sie dazu benötigen, ist die aktuelle Stromrechnung. Dann begeben Sie sich zu dem Vergleichsportal, geben die Postleitzahl des neuen Wohnorts sowie die jährlich verbrauchten Kilowattstunden an, wobei sie letztere auf Ihrer Stromabrechnung vorfinden. Auch das Bereithalten der neuen Zähler- sowie der alten Kundenreferenznummer ist empfehlenswert.
Im Anschluss kann die Anmeldung online oder durch Ausdruck eines Formulars vorgenommen werden. Grundsätzlich macht es Sinn, sich neben dem Stromzählerstand, ebenfalls die Wasserzähler- und Gaszählerstände schriftlich oder mit einem Foto festzuhalten. So treten bei eventuellen Nachfragen keine Unklarheiten auf, da Sie für die jeweiligen Zählerstände einen Nachweis vorliegen haben.

Fazit zum Thema: Stromanbieter kündigen bei einem Umzug

Abschließend bleibt festzuhalten, dass man für den Fall des Umzugs nicht immer den Stromanbieter kündigen muss; es aber dennoch ratsam ist, einen Vergleich anzustellen und ggf. auf alternative Stromanbieter mit niedrigeren Strompreisen auszuweichen. Ein Vergleich der Strompreise lohnt sich fast immer. In jedem Fall gilt es, zu prüfen, ob eine Umzugsklausel besteht oder das sogenannte Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug beansprucht werden kann.


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