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Sonderurlaub bei Umzug

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Sonderurlaub bei Umzug: Zunächst einmal bleibt festzustellen, dass ein Umzug eine nicht gerade kostengünstige Sache ist, sondern auch sehr viel Zeit in Anspruch nimmt (Unser Tipp: günstige Umzugskartons auf Amazon). Umzugskartons müssen ein- und ausgepackt werden. Aber auch der Transport des Mobiliars kann einige Zeit beanspruchen. Gerade Berufstätige sehen sich dem Problem ausgesetzt, ihren Umzug am Abend oder an den Wochenenden vorzubereiten. Auch die Inanspruchnahme von Urlaubstagen ist für viele die einzige Alternative. Viele fragen sich dabei, ob der Sonderurlaub bei einem Umzug möglich ist. Im folgenden Beitrag gehen wir der Frage auf den Grund.

Sonderurlaub bei Umzug: Welche Möglichkeiten haben Umzügler/Innen?

Grundsätzlich gilt, dass es Sonderurlaub nur in bestimmten Situationen gibt. Doch wann ist das der Fall?

Wann besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?

Im Allgemeinen ist es leider gesetzlich so geregelt, dass Sie keinen Anspruch auf einen Sonderurlaub haben. Daher werden Sie keinen Paragraphen im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) finden.

Es gibt aber spezielle Ausnahmen: Diese bestehen darin, dass jemand Sonderurlaub erhält, wenn er ohne eigenes Verschulden und für eine unerhebliche Zeit an der Ausführung der Arbeit gehemmt ist. Dies kann im Einzelfall einen Anspruch auf Sonderurlaub rechtfertigen. In der Praxis zählt hierzu der Tod eines nahen Angehörigen, wie z.B. Kind, Eltern oder Partner. Aber auch die Geburt des eigenen Kindes oder die Betreuung eines kranken Kindes kann einen Sonderurlaub bei Umzug begründen. Bei einem Kind wäre die Voraussetzung, dass keine andere Person zur Verfügung steht, welche die Betreuung übernehmen kann.

Das Umzugsvorhaben selbst als Grund für Sonderurlaub bei Umzug kann keinen Anspruch begründen. Hierzu müsste der Umzug durch den Betrieb hervorgerufen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie von einer Stadt in eine andere innerhalb des Betriebs versetzt werden. Aber auch, wenn das Unternehmen im Ganzen sich an einem neuen Standort neiderlässt, kann hierin ein Anspruch auf Sonderurlaub begründen.

Wie viele Tage Sonderurlaub bei Umzug Ihnen zuteil wird?

Sie werden es wahrscheinlich schon ahnen, aber auch die Dauer für den Sonderurlaub bei Umzug ist gesetzlich durch das BGB nicht eindeutig geregelt. Als Faustregel gilt, dass der Arbeitnehmer bei einem Umzug innerhalb des Orts zwischen 1 und 2 Tagen Sonderurlaub erhalten kann. Bei einem Umzug, der außerhalb des bisherigen Wohnorts liegt, kann die Zeit des Sonderurlaubs auch mehrere Tage betragen.

Hierbei kommt es in erster Linie darauf an, wie gut Sie sich mit Ihrem Vorgesetzten verstehen bzw. wie kulant Ihr Vorgesetzter in Bezug auf Sonderurlaub eingestellt ist. Aber auch selbst dann, wenn diese Faktoren bei Ihnen recht positiv ausgeprägt sind, so kann es natürlich dennoch sein, dass ein Sonderurlaub bei Umzug zunächst einmal nicht in Frage kommt. Begründet liegt das z.B. in der hohen Auftragsdichte, Ihrer Zugehörigkeitsdauer sowie die Inanspruchnahme von bereits abgegoltenen Urlaubstagen. Sie sehen also, dass hier ganz individuelle Komponenten eine Rolle spielen können.

Sonderurlaub bei Umzug: Denken Sie auch an vertragliche Sonderregelungen

Eine weitere Möglichkeit stellt der Arbeitsvertrag dar. Vertragliche Regelungen können darin bestehen, dass der jeweilige Arbeitgeber entsprechende Vorkehrungen für solche Fälle festgelegt hat, die den Sonderurlaub bei Umzug betreffen. Daher wird stets dazu geraten, erst einmal den Arbeitsvertrag auf solch etwaig vorhandene Passagen zu überprüfen. Aber auch das Gespräch mit anderen Arbeitnehmern des gleichen Unternehmens, den Zuständigen der Personalabteilung sowie dem Vorgesetzten selbst ist zumeist zielführend und aufschlussreich. Daneben gibt es aber auch Regelungen, auf welche der Betriebsrat bereits in der Vergangenheit hingewirkt hat, so z.B. der Sonderurlaub bei Umzug. Hier sind exemplarisch etwaig vorhandene Tarifverträge oder sonstige Festlegungen zu berücksichtigen.

Sonderurlaub bei Umzug: Die wichtigsten Punkte im Überblick

  1. Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug besteht nicht.
  2. Ausnahmefälle: Tod oder Pflege eines nahestehenden Angehörigen oder die Geburt des eigenen Kindes.
  3. Dauer: Diese beträgt zwischen ein und mehreren Tagen.
  4. Weitere relevante Faktoren: Verhältnis zum Vorgesetzten sowie Rahmenbedingungen im Vertrieb.
  5. Etwaige Sonderregelungen zum Sonderurlaub bei Umzug berücksichtigen.

Fazit

Letztlich können wir festhalten, dass kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht; Sie jedoch unter Umständen positiv darauf hinwirken können, etwaigen Sonderurlaub bei Umzug zu erhalten. Aber auch von betrieblichen Rahmenbedingungen oder Sonderregelungen können Sie in Bezug auf den Sonderurlaub profitieren. Erkundigen Sie sich, ob es etwaige Möglichkeiten auch in Ihrem Unternehmen gibt.


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